Telefonkonferenz der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“

Anfang Mai haben sich die Experten der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) in einer Telefonkonferenz über Neuigkeiten zum interfraktionellen Antrag der Regierungsfraktionen ausgetauscht, mit dem die Biopatentrichtlinie geändert werden soll, und über eine geplante Umfrage der AG zu patentrechtlichen Themen diskutiert.

Der interfraktionelle Antrag (BT-Drs. 17/8344) mit dem Ziel die Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44/EG) zu ändern, wurde am 9. Februar im Bundestag beschlossen. Damit erging der Auftrag an die Bundesregierung eine Änderung der Biopatentrichtlinie auf europäischer Ebene zu erwirken. Aus Gesprächen mit der Kommission ging hervor, dass eine Änderung der Biopatentrichtlinie nicht geplant sei und der deutsche Antrag somit höchstwahrscheinlich abgelehnt wird.

Des Weiteren ist eine Umfrage der AG in Planung, die ermitteln soll, welche positiven Auswirkungen die Einführung einer Neuheitsschonfrist für biotechnologische Erfindungen hätte. Anlass sind die USA, die nach Angleichung ihres Patentsystems an das Europas (von „first-to-invent“ zu „first-to-file“ – BIO Deutschland berichtete in der „Rechtsinfo aktuell“ in ihrer Novemberausgabe 2011) nunmehr im Rahmen einer internationalen Harmonisierung des Patentrechts u.a. auf die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa drängen. Dies ging aus Gesprächen mit dem Justizministerium hervor. Parallel möchten die Patentrechtsspezialisten der AG die Auswirkungen der Befristung der Teilanmeldungen erfragen. Zum April 2010 wurde durch das Europäische Patentamt eine starre Frist von 24 Monaten eingeführt, in der Teilanmeldungen im Anschluss an den ersten Bescheid eingereicht werden können. Das aufgrund der komplexen Sachverhalte bei biotechnologischen Erfindungen schnell fünf bis zehn Teilanmeldungen nachzureichen sind, um einen umfassenden Schutz gewährleisten zu können, hatte die AG damals in einem Positionspapier verdeutlicht. In diesem Jahr wird die Neuregelung zu den Teilanmeldungen erstmals praktische Anwendung finden, weil die Zweijahresfrist in den ersten Fällen abläuft. Nach Auswertung der Umfrageergebnisse soll das weitere Vorgehen besprochen werden.

Das Protokoll wird in Kürze BIO Deutschland-Mitgliedern in der Geschäftsstelle (Tel.: 030-3450593-30,
info@biodeutschland.org) zur Verfügung stehen.

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