Tierversuche mit Augenmaß und rechtssicher regeln

Pressemitteilung

Am 1. März endete die Konsultation zum Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Die geplanten Regelungen des §17 werden die jetzt schon bestehende Rechtsunsicherheit für tierexperimentell arbeitende Forscherinnen und Forscher weiter vergrößern. Gleichzeitig sollen die Strafen bei Zuwiderhandlung verschärft werden. Der Biotechnologie-Branchenverband BIO Deutschland kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Unsicherheit für Forschende weiter verstärkt statt Abhilfe zu schaffen und zusätzlich das mögliche Strafmaß erhöht. Der Verband empfiehlt daher eindeutige Definitionen und klare Rahmenbedingungen für alle notwendigen Studien am Tier zur Entwicklung von Medikamenten und anderen Produkten sowie für gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsstudien.

Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie hier.

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