Treffen der AG Diagnostik

Zur 13. Sitzung der AG Diagnostik trafen sich die AG-Mitglieder am 8. März in Berlin, um sich zum EU-Vorschlag zur IvD-Verordnung und dem Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auszutauschen.

Bereits in der letzten Sitzung im Oktober hatte die AG den kurz zuvor veröffentlichten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über In-vitro-Diagnostika einer Kurzbewertung unterzogen. In der Märzsitzung beschäftigten sich die Experten ausführlicher mit dem Verordnungsvorschlag und identifizierte Themen und Probleme zu denen in den nächsten Wochen eine Stellungnahme erarbeitet wird.

Auch das Thema IGeL beschäftigte die AG bereits im vergangenen Jahr (siehe Newsletter Juni 12). Die Teilnehmer der Sitzung begrüßten, dass sich die Bundesregierung entschlossen hat, die IGeL im Rahmen des Patientenrechtegesetzes mitzuregeln und den sehr strikten Antrag der SPD-Bundestagesfraktion abzulehnen. Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar in Kraft getreten und trifft in den §§ 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Neuregelungen zum Behandlungsvertrag, der als Unterkategorie des Dienstvertrages eingeführt wird. Im Hinblick auf die IGeL werden umfassende Aufklärungs- und Informationspflichten sowie die Pflicht zur Einwilligung vor Durchführung von medizinischen Maßnahmen geregelt, die die Rechte der Patienten auch bei individuell angebotenen Leistungen der Ärzte stärken.  Das Protokoll der Sitzung können BIO Deutschland-Mitglieder in der Geschäftsstelle anfordern.

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