Juni 2017
Treffen der AG Schutzrechte und technische Verträge
Am 22. Juni 2017 traf sich die AG Schutzrechte und technische Verträge in den Räumlichkeiten der Kanzlei Isenbruck | Bösl | Hörschler LLP in München. Die Experten der AG diskutierten die „Early Certainty of Examination“-Initiative des Europäischen Patentamtes (EPA) mit den Direktoren der Generaldirektion 5 (Patentrecht) und 1 (Biotechnologie) des EPA, Heli Pihlajamaa und Dr. Klaus-Peter Döpfer. Dabei trugen die Experten der BIO Deutschland ihre bereits in dem zu Jahresbeginn veröffentlichten Positionspapier der AG artikulierten Anmerkungen und Kritikpunkte vor und veranschaulichten diese mit Beispielen aus der Praxis. In der Diskussion zeigten die Vertreter des EPA Verständnis dafür, dass ein fester Zeitraum von zwölf Monaten zur Prüfung eines Patentanspruchs in einem komplexen und hochspezialisierten Bereich wie der Biotechnologie im Regelfall nicht einzuhalten ist, und äußerten, dass auch künftig bei der Patentprüfung auf die besonderen Verhältnisse der Branche Rücksicht genommen werde. Im Anschluss wurden auch Dauer und Kosten der Patentverfahren vor der Beschwerdekammer des EPA thematisiert. Des Weiteren berichtete Violeta Georgieva von EuropaBio über die Positionierung ihres Verbands zu möglichen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über verlängerte Schutzzertifikate (SPC) sowie zu einer ebenfalls diskutierten Öffnung der Biopatentrichtlinie. Bei beiden Themen besteht Einigkeit mit den Experten der AG, dass hier der Status quo beibehalten werden soll.