Treffen der AG Schutzrechte und technische Verträge

Die Bio-Europe in Wien bot für die Experten der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ Anfang November die Gelegenheit sich persönlich zu aktuellen Entwicklungen auszutauschen. Auf der Agenda standen die Neuheitsschonfrist, Änderungen des Europäischen Patentamtes bei den Teilanmeldungen sowie die Besprechung von Themen für die weitere Arbeit der AG.

Die Sitzung in Wien nahm BIO Deutschland zum Anlass, das in der AG erarbeitete Positionspapier zur Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa zu veröffentlichen. Darin fordern wir eine einheitliche zwölfmonatige Neuheitsschonfrist in Europa, bei der Vorveröffentlichungen nicht die Patenterteilung verhindern, wenn sie zumindest mittelbar auf den Erfinder zurückzuführen sind. Die Zunahme von Vernetzung und Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Großindustrie sowie neuere Rechtsentwicklungen im Bereich der klinischen Prüfungen verlangen die frühzeitige Offenlegung von Daten, die nach derzeitiger Rechtsprechung in Europa eine spätere Patentierung der Erfindung unmöglich machen. Daher setzt sich BIO Deutschland für die Einführung einer Neuheitsschonfrist ein, um den innovativen Mittelstand eine Perspektive zu geben. Andere große Innovationstreiber, wie die USA und Japan, haben bereits seit Jahren eine Neuheitsschonfrist, so dass auch eine Harmonisierung des internationalen Patentrechts erreicht werden kann. BIO Deutschland bestärkt damit andere europäische Initiativen, die ebenfalls die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa befürworten, wie z. B.die Fédération Internationale de Conseils en Propriété Industrielle und die World Intellectual Property Organization.

Am 16. Oktober beschloss der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes Änderungen bei den Teilanmeldungen, die zu erheblichen Erleichterungen für biotechnologische Patentanmelder führen werden. Die ab April 2010 eingeführte Einführung der Befristung der Teilanmeldungen, die BIO Deutschland stark kritisierte, wird ab 1. April 2014 wieder aufgehoben. Dieser Erfolg ist auch der Arbeit der AG zuzuschreiben, die stets darauf hingewiesen hat, dass diese Befristung zur erheblichen Benachteiligung gerade biotechnologischer Anmeldungen führte. Die AG-Experten begrüßten die Entscheidung und haben sich mit einem Brief an den Verwaltungsrat des EPA gewandt, um angemessene Gebühren für nachgereichte Teilanmeldungen zu fordern. Die Entscheidung über die Gebühren für Teilanmeldungen wird Anfang Dezember vom Verwaltungsrat getroffen.

Neben diesen beiden Hauptthemen haben die AG-Mitglieder besprochen, mit welchen Fragen sie sich im nächsten Jahr befassen werden. Die Schaffung einer Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen, die inhaltliche Begleitung der Einrichtung der Europäischen Gerichtsbarkeit zum EU-Patent sowie der IP-Schutz beim Technologietransfer und die Auswertung kürzlich dazu getroffener Entscheidungen wurden als Aufgaben für 2014 identifiziert.

Zurück