Treffen der Arbeitsgruppe „Diagnostik“

Anfang Oktober tauschten sich die Diagnostikexperten mit einem Vertreter der kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Abrechenbarkeit diagnostischer Leistungen im ambulanten Bereich aus. Die Diskussion zur Neufassung von Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zeigte, wie wichtig eine Abrechenbarkeit für die Unternehmen ist. Daneben standen die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, die Änderungsvorschläge des EU-Rates zur IvD-Verordnung sowie die Methodenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses auf der Agenda.

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