Treffen der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“

Auf der Herbstsitzung der AG tauschten sich die Experten über aktuelle patentrechtliche Entwicklungen aus. Diskutiert wurde das Ansinnen der Niederlande im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft die Öffnung und Überarbeitung der EU-Biopatentrichtlinie voranzutreiben, um eine Ausnahme für Pflanzenzüchter in dieses europäische Regelwerk aufzunehmen. Diese Initiative sehen die AG-Mitglieder als Gefährdung der bisher bewährten Richtlinie in der gültigen Fassung an. Die Biopatentrichtlinie stellt einen schwierig erreichten Kompromiss dar, der die Patentierung von biotechnologischen Erfindungen entscheidend gefördert hat. Die Rechtsprechung zur Auslegung der Richtlinie schaffte in den letzten Jahren Klarheit in Zweifelsfragen. Im Übrigen besprachen die Anwesenden weitere Schritte zur Einführung einer EU-weiten Neuheitsschonfrist, den Stand der Umsetzung der EU-Patents und die Regulierung zu „Access and Benefit Sharing“ bei Nutzung genetischer Ressourcen (Umsetzung des Nagoya Protokolls).

Zurück