Treffen zum Thema Digitale Sequenzinformation im Nagoya Protokoll

Am 29. November hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in das Bundesamt für Naturschutz nach Bonn eingeladen, um mit Interessenvertretern zu diskutieren, ob Digitale Sequenzinformationen (DSI) im Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls liegen und welche Konsequenzen das für die Forschungsarbeit haben würde. Im Kern ging es darum, ob DSI ebenso wie genetisches Material vom Vorteilsausgleich (Access und Benefit Sharing ABS) betroffen sind. Eine Umfrage unter Wissenschaft und Industrie wurde vorgestellt, die deutlich machte wie stark v. a. die öffentlich geförderte Wissenschaft betroffen wäre, wenn DSI unter den Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls fielen und so Genehmigungen für das Veröffentlichen der Sequenzinformationen eingeholt werden müssten. Vertreter von Sammlungen, Wissenschaftseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten die Aussagen der Umfrage. BIO Deutschland machte zudem deutlich, dass die Einschränkung des Nutzens bzw. der Vorteilsausgleich für DSI auch industrielle Nutzer in der Forschung vor schwer lösbare Probleme stellen würde (siehe auch Einschätzung der Internationalen Handelskammer). Anwesende Vertreter verschiedener Bundesressorts gaben Einblick inwieweit ihre Arbeit und Forschungsförderung von dieser Diskussion betroffen sind. Bei dem Treffen wurde außerdem ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass zu dem Schluss kommt, dass DSI nicht in den Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls fallen. Das BMUB wies darauf hin, dass das Thema auch eine politische Dimension hätte. Wie mit den DSI und ABS weiter verfahren wird, wird auch Thema der nächsten „Conference of the Parties“ Treffen in 2018 sein.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

Convention on Biological Diversity: 
www.cbd.int/abs/dsi-gr.shtml

Internationale Handelskammer:
iccwbo.org/publication/digital-sequence-information-and-the-nagoya-protocol

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