Umfrage zur Neuheitsschonfrist

Gespräche von Vertretern der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) mit Vertretern des für die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa zuständigen Bundesjustizministeriums (BMJ) 2010 und 2012 haben zu der Anregung geführt, diese generellen Aussagen durch wirtschaftlich relevante Beispiele aus dem Hochschulsektor, den wissenschaftlichen Einrichtungen, den Technologie-Transferstellen und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zumindest qualitativ zu untermauern. 

Dies erscheint derzeit politisch besonders sinnvoll, da sich durch die Übernahme des Prinzips „First to file“ anstelle der bisherigen Maxime „First to invent“ 2011 eine wesentliche Annäherung des US-Patentrechts an die Regelungen des Europäischen Patentamtes (EPA) ergeben hat.

Um diesen Dialog mit wirtschaftlich relevanten Beispielen untermauern zu können, startet der Verband eine Umfrage unter seinen Mitgliedern.

Sollten Sie das Umfrageformular zur Neuheitsschonfrist noch nicht über den Verbandsverteiler erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle: Michael Kahnert, Tel.: 030-3450-593-33, E-Mail: kahnert@biodeutschland.org

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