April 2020
Verbändeinitiative positioniert sich zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat gemeinsam mit BIO Deutschland, DIE FAMILIENUNTERNEHMER und dem Bundesverband Deutscher Startups eine Initiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ins Leben gerufen. Die erste Lesung zur Änderung fand am 23. April im Deutschen Bundestag statt. Die führenden Wirtschaftsverbände äußern im Rahmen der Initiative gemeinsam ihre Bedenken, dass die geplanten Änderungen die Investitionsbedingungen in Deutschland verschlechtern werden. Die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sehen ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Beteiligungen vor. Außerdem geplant ist eine leichtere Untersagung von Investitionen bei einem Erwerb von mindestens zehn Prozent an einem deutschen Unternehmen in bestimmten Branchen, wenn der Erwerber nicht in der Europäischen Union ansässig ist. Damit wird der Ermessensspielraum des Bundeswirtschaftsministeriums zunehmend größer, denn das bedeutet, dass eine Investition erst dann rechtlich wirksam wird, wenn das Bundeswirtschaftsministerium dem zugestimmt hat. Noch unklar ist, in welchem Zeitraum eine Genehmigung dann erfolgt. Auch das sorgt für Verunsicherung.
Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie hier:
www.biodeutschland.org/…mit-sorge.html
Die Stellungnahme der Verbände-Initiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) finden Sie hier:
www.biodeutschland.org/…aussenwirtschaftsgesetzes-awg.html