Verband bedauert Brüsseler Entscheidung gegen das MoRaKG

Der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, BIO Deutschland e.V., bedauert die jüngste Entscheidung der EU-Kommission zum Thema Wagniskapital für innovative Unternehmen. Die Kommission hat Anfang Oktober Teile des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) vorerst gestoppt.

Das MoRaKG sollte zumindest für einen kleinen Teil der innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die unerträgliche Härte der Unternehmenssteuerreform mildern. Die Reform trat im Januar 2008 in Kraft. Sie diskriminiert durch die Abgeltungssteuer und die Verschärfung der Mantelkaufregelung mit der Folge des erweiterten Wegfalls der Verlustvorträge den innovativen und investitionsintensiven Mittelstand gegenüber der Großindustrie.

"Die aktuelle Entscheidung der Kommission zeigt nun, dass die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform perspektivlos ist", sagt Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. Er fordert die neue Bundesregierung dazu auf, den Neubeginn zu nutzen und die für den gesamten innovativen Mittelstand schädlichen Teile der Unternehmenssteuerreform rückwirkend zurückzunehmen.

Jan Schmidt-Brand, Finanzexperte im BIO Deutschland-Vorstand, erklärt dazu, dass nur die Überarbeitung der seit 2008 eingeführten, völlig systemwidrigen und innovationsschädlichen Steuergesetze sowie eine sinnvolle steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung die Rahmenbedingungen für innovativ arbeitende KMU wieder auf ein international konkurrenzfähiges Niveau bringen können. Dies sei gerade in Zeiten der Finanzkrise unverzichtbare Voraussetzung, um die Existenz vieler derzeit von Kapitalengpässen bedrohter innovativer Firmen nicht noch zusätzlich zu erschweren.

Zurück