Verordnung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Treffen des G-BA im Gesundheitsministerium

Am 20. Januar 2011 nahm BIO Deutschland an einer öffentlichen Sitzung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. In dieser Sitzung wurde ein neues Kapitel zur Verfahrensordnung des G-BA beschlossen. Darin sind nunmehr die Schritte der mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Nutzenbewertung in vier Abschnitten detailliert festlegt. Es wird durch drei Anlagen ergänzt: ein Anforderungsformular für eine Beratung, Vorgaben zu Format und Gliederung der einzureichenden Dossiers und Unterlagen sowie ein Formular zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Nutzenbewertung.

Das neu angefügte Kapitel vervollständigt die verschiedenen Regelungen des AMNOG und der zugehörigen Rechtsverordnung, ergänzt diese und fasst die Vorschriften zu einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Die Ergänzung der Verfahrensordnung trat am 22. Januar 2011 in Kraft.

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