Vorstand der BIO Deutschland bespricht OECD Empfehlungen zu Bestechungsbekämpfung

Auf der Vorstandssitzung am 21. Juli 2010 befasste sich der Vorstand unter anderem mit den OECD Empfehlungen zur Bestehungsbekämpfung (Recommendation for Further Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions), die der OECD Rat am 26. November 2009 verabschiedet hat.

Im Anhang II der Empfehlung sind Leitlinien für Unternehmen und Verbände in Bezug auf interne Kontrollsysteme sowie Ethik- und Compliance-Programme enthalten, die als Hilfestellung für Firmen gedacht sind und freiwillig übernommen werden können. Die Leitlinien konzentrieren sich darauf, die Verhütung und Aufklärung der Auslandsbestechung im Rahmen des internationalen Geschäftsverkehrs sicherzustellen. Dazu sollten die Risiken der Auslandbestechung Teil einer Risikobewertung sein und regelmäßig überwacht werden.

Die OECD-Leitlinie empfiehlt, im Rahmen der Unternehmenspolitik, Auslandsbestechung deutlich zu verbieten. Darüber hinaus sollten Führungskräfte eine Pflicht zur Aufsicht über entsprechende Maßnahmen im Bereich Ethik und „Compliance“ haben.

Der BIO Deutschland-Vorstand schlägt die Entwicklung und Einhaltung von „Compliance“-Programmen entsprechend der OECD-Leitlinien vor.

Der vollständige Text der OECD-Empfehlungen zur Bestechungsbekämpfung sowie die Leitlinien als Anhang II können unter folgenden Link abgerufen werden:

http://www.oecd.org/document/13/0,3343,en_2649_34859_39884109_1_1_1_1,00.html

Eine deutsche Fassung der Leitlinien ist bei der BIO Deutschland-Geschäftsstelle erhältlich.

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