Juni 2020
Webinar zu den patentrechtlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz sowie zu den aktuellen Entwicklungen im Einheitspatentsystem
Die andauernden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie werfen auch viele juristische Fragestellungen auf. Diesen widmet sich die im Juni begonnene Online-Seminar-Reihe zu rechtlichen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Den Auftakt machte Mitte Juni ein Online-Seminar zu den patentrechtlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz sowie zu den aktuellen Entwicklungen im Einheitspatentsystem. Thomas Beyer (Rechtsanwalt, Senior Manager und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei KPMG) besprach in dem online Seminar, was Unternehmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der jüngsten Entwicklungen im europäischen Einheitspatentsystem zu beachten haben. Vorgestellt wurden die patentrechtlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz durch das Ende März verabschiedete zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Da viele Therapeutika und Impfstoffe durch Patent geschützt sind, hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass durch Anordnung des Gesundheitsministeriums patentgeschützte Erfindungen im Interesse der Allgemeinheit benutzt werden können.
Des Weiteren wurden die Folgen des EU-Austritts Großbritanniens für das Einheitspatentsystem und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zwischenstaatlichen Abkommen über die Patentgerichte (UPC) vom 13. Februar 2020 sowie damit zusammenhängend der kürzlich veröffentlichte neue Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum EPGÜ besprochen. Dabei ging es auch um die Frage, wie es sich auswirkt, dass Großbritannien das EPGÜ verlässt, und wie sich die Zuständigkeiten der Londoner Zentralkammereinheit nun aufteilen.
Das Online-Seminar können Sie auch im Nachgang abrufen unter dem Link: transcripts.gotomeeting.com
Um die Einwahldaten zu weiteren kostenfreien Online-Seminaren zu erhalten sowie für weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an Herrn Horstmann unter horstmann@biodeutschland.org.