Webkonferenz der AG Schutzrechte und technische Verträge

Die AG Schutzrechte und technische Verträge begrüßte in ihrer Videokonferenz Mitte Juni Irene Pakuscher und Johannes Karcher, die im Referat III B 4 des Bundesjustizministeriums gemeinsam die Themen Biopatente sowie EU-Patent und Einheitliches Patentgericht verantworten.

Johannes Karcher berichtete über das Verfahren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht zum Vertragsgesetz über das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) geführt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vertragsgesetz im Februar dieses Jahres für nichtig erklärt, da das Gesetz nicht mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Außerdem stellte sich Karcher den Fragen der AG-Experten zum kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf für ein neues Vertragsgesetz zum EPGÜ.

Über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer zu Biopatenten (G3/19) führte Irene Pakuscher aus. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hatte im Mai dieses Jahres entschieden, dass Pflanzen und deren Erzeugnisse in Europa nicht patentierbar sind, wenn sie mit einem im Wesentlichen biologischen Verfahren gezüchtet wurden.

Des Weiteren erläuterte Thomas Hirse (CMS) den Diskussionsentwurf, den das Bundesjustizministerium zum Jahresbeginn für ein zweites Patentrechtsmodernisierungsgesetz veröffentlicht hat. Dazu gehört insbesondere die Klarstellung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) sowie ein besserer Geheimnisschutz in Patentstreitsachen.

Schließlich referierte Ulrike Herr (Isenbruck Bösl Hörschler) zur jüngsten EuGH-Entscheidung in Sachen ergänzende Schutzzertifikate (C-650/17). In der Entscheidung hatte der EuGH zu den Erteilungsvoraussetzungen eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel geurteilt.

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