Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG)

02.09.2015

Der Branchenverband der Biotechnologieunternehmen, die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. (BIO Deutschland), befasst sich seit der Gründung 2004 mit der Finanzierung von Forschung und Entwicklung (FuE) für Innovationen. Als Branchenverband der Biotechnologie liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit im Bereich der Finanzierung von FuE innovativer Produkte in der roten und weißen Biotechnologie und damit in den Bereichen Gesundheitswirtschaft und Bioökonomie. Auf-grund der bestehenden hohen Anforderungen an die Produktentwicklung von Arzneimitteln besteht hier ein besonders hoher und langfristiger Bedarf an Investitionen.

Vermögende Privatpersonen und Familien, die jungen Spitzentechnologieunternehmen das wesentli-che Startkapital und betriebswirtschaftliches Wissen zur Verfügung stellen, werden heute meist „Busi-ness Angels“ genannt. Oft ist es diese Investition, die überhaupt erst weitere Schritte wie die Förde-rung durch zum Beispiel High Tech-Gründerfonds (HTGF), Bayern Kapital und NRW Bank sowie das Einwerben weiteren Eigenkapitals ermöglicht. Die Business Angels halten in der Regel nach einigen Finanzierungsrunden weniger als zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals des geförderten Unter-nehmens und werden damit zu den so genannten Streubesitzbeteiligungen gezählt.

Auch bei größeren Investitionen von Eigenkapital in innovative Unternehmen kann es durch Syndizie-rung zu Streubesitzbeteiligung der einzelnen Investoren kommen, wenn – wie es zum Beispiel bei Un-ternehmen der medizinischen Biotechnologie vorkommt – mehrere Investoren gemeinsam eine Finan-zierungsrunde von 50 bis 100 Mio. Euro vornehmen, der einzelne aber am Ende nicht mehr als zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals des so finanzierten Unternehmens hält.

Das Bundesministerium der Finanzen stellte am 22. Juli 2015 den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vor. Im Ergebnis wurde die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgeschlagen.

BIO Deutschland würdigt den Entwurf und setzt sich dafür ein, dass

  • auf Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen keine Steuern erhoben werden und
  • Steuervergünstigungen für Veräußerungsgewinne aus VC-Beteiligungen mit dem INVEST–Zuschuss für Wagniskapital kumuliert werden können.

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