Offener Brief von Verbänden der Agrarwirtschaft und Ernährungsindustrie anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu den Neuen Züchtungsmethoden

23.10.2019

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-528/16 vom 25. Juli 2018 zur Anwendung gezielter Mutagenese mit Hilfe der Neuen Züchtungsmethoden hat die gesamte Agrar- und Ernährungswirtschaft in große Sorge versetzt. Damit werden unter anderem alle Pflanzen, die mit Verfahren der gezielten Mutagenese wie CRISPR/Cas9 erzeugt wurden, pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft und auch deren Verarbeitungsprodukte einer Kennzeichnung nach Gentechnikrecht unterworfen. Die Einstufung macht die Anwendung der Neuen Züchtungsmethoden in der EU und in Deutschland praktisch unmöglich und steht einer vorteilhaften Nutzung der Methoden für Biodiversität, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft im Weg!

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