Positionspapier der BIO Deutschland zu den Entscheidungen des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 09. Dezember 2008 (Änderung der Gebührenordnung) sowie vom 25. März 2009 (Änderung der Teilanmeldungsvoraussetzungen)

12.07.2009

Der Schutz des geistigen Eigentums ist für innovative Unternehmen weltweit von zentraler Bedeutung. Der Wirtschaftsverband der deutschen Biotechnologiebranche, die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. (BIO Deutschland), sieht die Gebührenerhöhungen ab April 2009 (Verwaltungsratsbeschluss der Europäischen Patentorganisation vom 09. Dezember 2008) und die für April 2010 beschlossene Befristung für Teilanmeldungen (Verwaltungsratsbeschluss der Europäischen Patentorganisation 25. März 2009) beim Europäischen Patentamt (EPA) als einen falschen Impuls an, gerade vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise.

Für die forschenden mittelständischen Unternehmen, die in der Biotechnologie neue Wirkstoffe und Prozesse entwickeln, muss der Anreiz für Investitionen in technologischen Fortschritt und die Planungssicherheit für die Aufrechterhaltung des Betriebes gewährleistet werden. Gerade Biotechnologieunternehmen sind nicht nur ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette in der modernen Industrie. Sie sind auch Quelle von neuen Geschäftsmodellen, Produkten und Prozessen und vor allem: Sie leisten einen überproportionalen Beitrag zum Wachstum der Arbeitsplätze und der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.
Vergleicht man die anfallenden Gebühren einer Anmeldung beim EPA und einer gleichartigen beim amerikanischen Patentamt (USPTO), so wird deutlich, dass Unternehmen für eine US-Patentanmeldung weniger als die Hälfte der beim EPA anfallenden Gebühren aufwenden müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das bei Inanspruchnahme des Small Entity Status sogar nur 9 % - 22 % der EPA-Gebühren.

Durch die jüngsten Verwaltungsratsbeschlüsse der Europäischen Patentorganisation vom 09. Dezember 2008 und 25. März 2009 werden Patentanmelder insbesondere in der Anmeldephase stärker finanziell belastet. Gleichzeitig werden die Schutzmöglichkeiten eingeschränkt. In der Wechselwirkung der neuen Ausführungsregeln ergeben sich verfahrenstechnische Sackgassen, für die Anmelder. Die früh zu zahlenden Gebühren für biotechnologische Erfindungen werden sich auf das 5- bis 10-fache erhöhen, was sich finanzschwache Anmelder schlichtweg nicht leisten können. Entsprechend stehen insbesondere KMU, Universitäten und Technologietransferzentren im Bereich der Lebenswissenschaften aber auch Einzelerfinder vermehrt vor der Entscheidung, schützenswerte Erfindungen aufgrund der finanziellen Belastungen nicht anmelden bzw. in Teilanmeldungen nicht weiterverfolgen zu können, was umgekehrt zu einer Bevorzugung finanzkräftiger Anmelder führt.
BIO Deutschland setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen beim Schutz geistigen Eigentums für den innovativen Mittelstand in Deutschland und in Europa ein und fordert:

  • Für gewerbliche Schutzrechte eine 50-prozentige Reduktion der wesentlichen Gebühren, insbesondere Anmeldungs-, Prüfungs-, Erteilungs- und Jahresgebühren, für KMU, Universitäten, Forschungseinrichtungen und freie Erfinder auf europäischer sowie nationale Ebene
  • Den Beschluss des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 25. März 2009 zur Beschränkung der Einreichung von Teilanmeldungen aufzuheben und die derzeit gängige Praxis beizubehalten
  • Den Prozess zur Fassung von Verwaltungsratsbeschlüssen transparent zu gestalten und der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, zu geplanten Änderungen vorab Stellung zu beziehen

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