Positionspapier zum Thema Wissenschaftliche Exzellenz durch faire Marktbedingungen
01.06.2011
Zusammenfassung der Ergebnisse des Positionspapiers
Rechtliche Rahmenbedingungen
Existierende Gesetze und Richtlinien legen faire Marktbedingungen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung in Deutschland fest:
- Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist ein wichtiges Ziel von gemeinsamem Interesse. Gemäß Artikel 179 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, ex-Artikel 163 EGV) hat „die Union zum Ziel, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass […] die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie gefördert wird […]“.
- Im Haushaltsrecht ist der geltende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fest verankert. Dieser soll die bestmögliche Nutzung der Ressourcen bewirken.
- Forschungseinrichtungen müssen seit 2009 wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten trennen. Erfolgt die Trennung (z.B. im Jahresabschluss) nicht bzw. ist sie nicht eindeutig, kann auch die nicht wirtschaftliche Tätigkeit unter das EU-Beihilferecht fallen. Dies soll die Quersubvention wirtschaftlicher Tätigkeiten verhindern.
- Bei der Forschung mit Mitteln Dritter darf keine Wettbewerbsverzerrung entstehen. In einigen Bundesländern müssen Angebote von akademischen Einrichtungen entsprechend den im gewerblichen Bereich üblichen Entgelten bemessen werden. Die EU schreibt ebenfalls vor, dass dies zu marktüblichen Bedingungen geschehen muss.
Zehn Forderungen von BIO Deutschland zur Verbesserung der wissenschaftlichen Exzellenz in Deutschland
BIO Deutschland fordert die beteiligten Gruppen in Deutschland auf, die wissenschaftliche Exzellenz in Deutschland weiter nachhaltig zu verbessern. Im Einzelnen sollten folgende Maßnahmen dringend umgesetzt werden:
- Die Arbeitskraft von Wissenschaftlern sollte für Forschungsfragen genutzt werden. Routinetätigkeiten sollten an kommerzielle Anbieter ausgelagert werden, die ohne Qualitätsverlust in der Regel schneller, effizienter und damit letztlich kostengünstiger Leistungen herstellen können. Dadurch wird die Qualität der Forschung erhöht und Wissenschaftler können sich auf die hochqualitative Forschung konzentrieren.
- „Privat vor Staat“: Der Steuerzahler soll nicht dazu missbraucht werden, Servicedienstleistungen, welche von der akademischen Forschung angeboten werden, in der Art zu subventionieren, dass diese die Wettbewerbsfähigkeit von industriellen Dienstleistern und somit Arbeitsplätze gefährden.
- Die Vollkostenrechnung muss dringend an allen akademischen Einrichtungen in Deutschland eingeführt werden. Erst die Einführung der einheitlichen Vollkostenrechung für alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglicht einen effizienteren Ressourceneinsatz in der Forschungslandschaft.
- Forschungsgruppen und deren Leiter kennen die tatsächlichen Vollkosten (Kosten für Material, Personal, Overhead, Maschine, Gebäude, Heizung, Elektrizität, IT, etc.) einer internen erstellten Dienstleistung. Um die Gefahr eines „internen, geschützten Monopols“ am eigenen Institut zu vermeiden, müssen Forscher Teile ihres Forschungsbudgets auch an wirtschaftliche Unternehmen vergeben können. Im Wettbewerb zu wirtschaftlichen Unternehmen verbessern sich dadurch der Einsatz der Forschungsgelder und die Qualität der Forschung für die Forschungsgruppen.
- Sicherstellung, dass die für die (Grundlagen-) Forschung bereitgestellte Forschungsmittel zweckentsprechend verwendet werden und Wettbewerbsverzerrungen im Interesse der Steuerzahler vermieden werden (z.B. Angebot von Dienstleistungen für Dritte nur zu Materialkosten).
- Die Einführung der Projektkostenpauschale durch die Bundesregierung wird begrüßt. Jedoch sollte dies nur ein erster Schritt hin zu einer Projektfinanzierung auf Basis der Vollkosten sein.
- Industrielle Vertreter sollten stets in Gutachtergremien mitwirken.
- Gutachtergremien sollten die Transparenz hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs erhöhen und in der Begutachtung mitberücksichtigen (wurden z.B. Vollkostenprinzipien eingehalten oder ist durch die beantragte Fördermaßnahme ein fairer Wettbewerb gefährdet?).
- In der Antragsstellung sollten höhere Beträge für die Vergabe an Dienstleister beantragt werden dürfen, als bisher vorgesehen. Noch immer scheint es leichter zu sein, teure Geräte und Personal im Rahmen von Förderanträgen bewilligt zu bekommen gegenüber geringeren finanziellen Mitteln um die gleiche Leistung im Rahmen von Outsourcing am Markt einzukaufen.
- Zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich von Forschung und Entwicklung sollten zur Verbesserung der Qualität relevante Prinzipien eingehalten werden (z.B. vorliegendes ISO-Zertifikat, Ausstattung des Labors, vorliegende Erfahrung, mögliche Auditierung durch den Auftraggeber).