Rahmenbedingungen zur Förderung der Biotechnologie-Industrie in Deutschland
21.12.2006
Die Biotechnologie ist für dieses Jahrhundert eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien und Innova-tionstreiber. Sie legt mit die Grundlage für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung. Mit Wachstumsraten von 15 bis 20 Prozent weltweit ist sie einer der größten Wachstumsmotoren sowohl für den Arbeits- als auch für den Kapitalmarkt. Innovative Biotech-Wirkstoffe machen schon heute 27 Prozent der weltweiten Medikamentenforschung und 10 Prozent der weltweiten Medikamentenumsät-ze aus.
Öffentliche Forschungsförderung wird in großer Vielfalt betrieben. Eine organisatorische Straffung und bürokratischen Vereinfachung wären jedoch wünschenswert. Positive Ansätze bieten ERP-Dachfonds und High-Tech-Gründerfonds. Die Öffentliche Förderung kann aber schon wegen der notwendigen Volumina nur die Grundlagenforschung, frühe Gründungsphase und ggf. Einzelprojekte erreichen.
Um die Branche nachhaltig zu stärken, muss ein über die Existenzgründung hinausgehender Kapital-fluss erleichtert werden. Der Markt kann durch gezielte Erleichterungen für Unternehmer und Investo-ren von Innen heraus an Stärke gewinnen. So könnten Subventionen zunehmend in Hintergrund tre-ten. Dabei gilt es, den besonderen Erfordernissen dieser jungen Branche gerecht zu werden. Innereu-ropäische Wettbewerbsnachteile müssen beseitigt werden, damit die Biotechnologie-Branche in Deutschland überleben und florieren kann. Das vorrangige Ziel muss daher sein, die Investitions- und Risikobereitschaft finanzkräftiger Investoren im In- und Ausland und innovativer Unternehmer durch verbesserte Rahmenbedingungen in folgenden Bereichen zu fördern:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt
Verbesserung der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
Das Augenmerk muss vor allem auf der gezielten Beseitigung von Schwächen in der Finanzierbarkeit der Biotechnologie liegen. Unternehmerisches Risiko darf nicht bestraft, sondern sollte gefördert wer-den. Dies gilt sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch börsennotierte Unternehmen, so-weit die Unternehmen durch die Entwicklungskosten künftiger, innovativer Produkte der Notwendigkeit einer Folgefinanzierung unterliegen und bei deren Ausbleiben einer existenziellen Bedrohung ausge-setzt sind. Alle Parteien, die dieses unternehmerische Risiko in dieser Schlüsseltechnologie tragen, also Investoren, Unternehmen und Mitarbeiter, sollten diese Unterstützung in Deutschland spüren.
Aus diesem Grund fordern wir, zunächst folgende Maßnahmen sofort umzusetzen:
Möglichkeiten der Verlustverrechnung für Beteiligungen an mitunternehmerisch gestalteten Fonds oder für direkte Investitionen in forschungsintensive Biotechnologie-Unternehmen. Hierzu wäre eine Ergänzung oder Klarstellung des § 15 b EStG erforderlich, dass dieser auf vorgenannte Fonds bzw. auf Investments in innovative Unternehmen keine Anwendung fin-det.
Sonderabschreibungen oder andere steuerliche Vorteile beim Kauf von Anteilen an innova-tiven, auch börsennotierten Unternehmen in Analogie zum britischen AIM.
Erleichterung beim Bezugsrechtsausschlusses für börsennotierte Unternehmen(Grenze 20 %).