Stellungnahme der BIO Deutschland Öffentliche Anhörung „Impfstoffpatente“

24.02.2021

BIO Deutschland begreift als wichtigstes Ziel in der COVID-19-Pandemie, dass der Zugang zu Impfstoffen für jedermann und global ermöglicht wird. Um möglichst schnell die globale Bevölkerung mit Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu versorgen, sind jedoch Beschränkungen geistiger Eigentumsrechte durch die Erteilung von Zwangslizenzen oder Benutzungsanordnungen der falsche Weg und möglicherweise sogar kontraproduktiv.

Die Produktion dieser neuartigen Impfstoffe setzt ein erhebliches Know-how und entsprechende Produktionsanlagen voraus und lässt sich daher nicht ohne Weiteres und schon gar nicht innerhalb kurzer Zeit auf dritte Unternehmen übertragen oder in andere Länder ausweiten. Die Übertragung einer GMP gerechten und zulassungsfähigen Produktion eines sicheren biologischen (z.B. RNA basierten) Impfstoffs dauert in der Regel mehrere Jahre, auch wenn das ursprüngliche Unternehmen erhebliche Ressourcen freisetzt, um notwendiges Know-how zu übertragen. Zielführend sind daher Kooperationen zwischen Unternehmen und Ländern bei der Impfstoffherstellung. Derartige Kooperationen gibt es bereits in vielen Fällen, wie etwa zwischen dem deutschen Biotechnologieunternehmen BioNTech und dem US-Pharmakonzern Pfizer. Auch in Deutschland gibt es bereits mehrere Kooperationen zwischen Unternehmen (s. unter 3.).

Das erforderliche Know-how bei der Impfstoffherstellung lässt sich auch nicht rechtlich mit einer Zwangslizenz oder einer Benutzungsanordnung übertragen. Eine Kooperation auf freiwilliger Basis ist bei der Impfstoffherstellung deutlich erfolgversprechender, anstatt den für Innovationen bedeutenden Patentschutz einzuschränken. Patentschutz ist bei der globalen Bereitstellung des Impfstoffes kein Hindernis. Patentschutz ermöglicht es Unternehmen überhaupt erst, in Forschung zu investieren wie beispielsweise die Forschung in RNA basierte Impftechnologie, die den Durchbruch bei der Covid Impfung darstellte.

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