Stellungnahme der BIO Deutschland Öffentliche Anhörung zu Patenten für Corona-Impfstoffe am 16. Februar 2022

11.02.2022

BIO Deutschland begreift als wichtigstes Ziel in der COVID-19-Pandemie, der globalen Bevölkerung den Zugang zu Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu ermöglichen. Um dieses Ziel möglichst schnell zu erreichen, sind jedoch Beschränkungen geistiger Eigentumsrechte durch die Erteilung von Zwangslizenzen oder Benutzungsanordnungen der falsche Weg und sogar nachhaltig kontraproduktiv, weil sie einerseits die Innovationskraft der forschenden Unternehmen lähmen und andererseits nicht dafür sorgen, dass schnell mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen. Ohne die Regeln für geistiges Eigentum wäre die aktuelle Erfolgsgeschichte der COVID-19-Impfstoffe nicht möglich gewesen.   

Die Produktion dieser neuartigen Impfstoffe setzt ein erhebliches Know-how und entsprechende Produktionsanlagen voraus und lässt sich daher nicht ohne Weiteres und schon gar nicht innerhalb kurzer Zeit auf dritte Unternehmen übertragen oder in andere Länder ausweiten. Die Übertragung einer GMP-gerechten und zulassungsfähigen Produktion eines sicheren biologischen (z.B. mRNA basierten) Impfstoffs dauert in der Regel mehrere Jahre, auch wenn das ursprüngliche Unternehmen erhebliche Ressourcen freisetzt, um notwendiges Know-how zu übertragen. Zielführend sind daher Kooperationen zwischen Unternehmen und Ländern bei der Impfstoffherstellung. Derartige Kooperationen gibt es bereits in vielen Fällen, wie etwa zwischen dem deutschen Biotechnologieunternehmen BioNTech und dem US-Pharmaunternehmen Pfizer. Auch in Deutschland gibt es bereits mehrere Kooperationen zwischen Unternehmen (s. unter 4.).

Das erforderliche Know-how bei der Impfstoffherstellung lässt sich auch nicht rechtlich mit einer Zwangslizenz oder einer Benutzungsanordnung übertragen. Der auf die Gewährleistung eines wirksamen Technologietransfers gerichtete Antrag zum Zwecke der Schaffung einer weltweiten Aneignungsmöglichkeit bedeutet nicht weniger als die Erzwingung einer irreversiblen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Anders als bei der geforderten, zeitlich befristeten Aufhebung des Patentschutzes käme dies einer dauerhaften Enteignung der betroffenen Unternehmen gleich, an der sie selbst auch noch gezwungen werden sollen mitzuwirken. Eine Kooperation auf freiwilliger Basis, welche auch für geeignete Schutzmaßnahmen für die Bewahrung der Geschäftsgeheimnisse sorgt, ist bei der Impfstoffherstellung deutlich erfolgversprechender, anstatt den für Innovationen bedeutenden Patentschutz einzuschränken. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass solche Kooperationen schnell und auf freiwilliger Basis zustandekommen.

Patentschutz ist bei der globalen Bereitstellung des Impfstoffes kein Hindernis. Patentschutz ermöglicht es Unternehmen überhaupt erst, in Forschung zu investieren wie beispielsweise in die Forschung in mRNA basierte Impftechnologie, die den Durchbruch bei der Covid-19-Impfung darstellte. Das für die Anwendung der patentierten Technologien erforderliche Know-how macht einen maßgeblichen Wert der betroffenen Unternehmen aus und darf nicht leichtfertig nachhaltig durch eine erzwungene Offenlegung entwertet werden.

Bis Februar 2022 werden mehr als 16 Milliarden Impfstoffdosen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 produziert worden sein. Bei einer aktuellen Weltbevölkerung von knapp unter 8 Milliarden Menschen ist es folglich möglich, die gesamte Weltbevölkerung zweimal zu impfen. Diese beispiellosen Leistungen sind durch Patentschutz erst ermöglicht worden. Es stellt sich zwangsläufig die Frage nach der weltweiten Verteilung dieser Dosen, die eine sehr herausfordende Aufgabe darstellt.

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