Stellungnahme der BIO Deutschland zu Steuerlichen Rahmenbedingungen von Forschung und Entwicklung

17.12.2009

Die neue Bundesregierung und der Bundestag haben das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf den Weg gebracht, um u.a. die Rahmenbedingungen und Finanzierung innovativer Spitzentechnologie Made in Germany zu verbessern. Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen ist dringender und deutlich nachdrücklicher geboten, als bisherige Gesetzesvorhaben erkennen lassen.

Sämtliche wissenschaftlichen Gutachten, Darstellungen der Wirtschaftspresse und der Fachverbände, aber auch konkrete Erfahrungsberichte innovativer Unternehmer kommen bezüglich der Rahmenbedingungen zur Finanzierung und Entwicklung innovativer Spitzentechnologie in Deutschland zum gleichen Befund:

  • Das geltende Steuerrecht diskriminiert die Entwicklung und Finanzierung innovativer Spitzentechnologien, da diese aufgrund des inhärenten Forschungs- und Entwicklungsrisikos selten durch Fremdkapital (Bankkredite) sondern vielmehr durch Eigenkapital (Wagnis- oder Beteiligungskapital) finanziert werden. Die international bewährten Modelle zur Förderung der jungen, innovativen Unternehmen durch Eigenkapital werden in Deutschland in keiner Weise unterstützt, sondern durch Rechtsunsicherheiten und insoweit verfehlte (steuer-) rechtliche Regelungen behindert.
  • Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrzahl der OECD – und EU Staaten gibt es bei uns keine steuerliche Forschungsförderung. Dies bedeutet für Deutschland einen erheblichen Standortnachteil und gefährdet die Erreichung der politischen Zielvorgaben innerhalb der EU, 3% des Bruttosozialproduktes in F&E zu investieren (Lissabon-Ziel).
  • Wenn bestehende Nachteile für die Innovationsfinanzierung durch Beteiligungskapital beseitigt sind, bedeutet dies erst eine Annäherung an internationale Standards. Ergänzend sollten Anreize für Investoren geschaffen werden, ihr Kapital in Innovation am Standort Deutschland zu investieren.

Zurück