Stellungnahme der BIO Deutschland zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz-GenDG)

14.01.2009

Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. (BIO Deutschland) begrüßt, dass die Regierung mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) vom 13. Oktober 2008 die Grundlage dafür legt, dass in Deutschland der Rahmen für genetische Untersuchungen gesetzt und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften verhindert werden kann. Die Bandbreite der Fragestellungen und Informationen, die unter der Überschrift "genetische Untersuchungen" zusammenlaufen, gebietet jedoch zum einen, bezüglich des Arztvorbehalts abgestufter vorzugehen als bisher vorgesehen. Zum anderen müsste der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt und die Unterscheidung zwischen diagnostischer und prädiktiver Untersuchung aufgehoben werden. Durch die zügige Entwicklung von Wissenschaft und Industrie in der Biotechnologie im Allgemeinen und in der Gendiagnostik im Besonderen kann nicht nur medizinischen Herausforderungen in bisher ungekanntem Maße begegnet werden. Auch können die Bedürfnisse der Menschen auf sichere persönliche Informationen über ihre Erbanlagen gestillt werden. Die Regierung ist aufgefordert, im Sinne der hiesigen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Unternehmen eine zukunftsweisendere und praktikablere Lösung als den vorliegenden Entwurf anzustreben.
Der Branchenverband BIO Deutschland fordert deshalb für ein bürgerfreundliches GenDG:

  • Die Unterscheidung zwischen genetischen Untersuchungen zu persönlichen und zu medizinischen Zwecken: Genetische Analysen, die den Körper und die Gesundheit betreffen, sind nicht automatisch genetische Analysen zu medizinischen Zwecken. Jeder Mensch sollte die Freiheit behalten, Erbgutanalysen zu persönlichen, die Lebensführung betreffenden Zwecken bei qualifizierten Laboratorien eigenverantwortlich beauftragen zu können.
  • Die stärkere Abstufung des Arztvorbehalts zur Vermeidung von Engpässen für Patientinnen und Patienten: Wenige hundert auf genetische Beratung spezialisierte Ärzte sollen dem Anspruch von 80 Millionen Menschen in Deutschland auf qualifizierte Beratung bei individuellen medizinischen Fragestellungen gerecht werden. Durch Zulassung weiterer geeigneter indikationsbezogener Facharztgruppen, die sich ggf. zusätzlich qualifizieren können, kann der wachsende Bedarf besser gedeckt werden. Die Unterscheidung zwischen "diagnostisch" und prädiktiv muss entfallen.
  • Eine fünfjährige Übergangsfrist für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Vermeidung von Engpässen für Patientinnen und Patienten: Bis die Aus- und Fortbildung der medizinischen und humangenetischen Fachleute, - nötig um den steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung zu decken, sowie die notwendige Zertifizierung der Labore abgeschlossen ist, vergehen bis zu fünf Jahre.
  • Die Einbindung genetischer Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in einen Kontext außerhalb des GenDG: Die DNA-Analyse zum Nachweis der Abstammung hat nicht die Bestimmung von individuellen Erbanlagen zum Ziel, sondern - ebenso wie die noch heute eingesetzte Blutgruppenanalyse - die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit der biologischen Elternschaft. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet eine unnötige Einmischung des Staates, bringt keine Verbesserung für die Beteiligten und kann darum ersatzlos entfallen.

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