Stellungnahme der BIO Deutschland zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes vom 20. Juli 2007 sowie zum Entwurf einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen

30.07.2007

Der vorliegende Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (GenTG) vom 20. Juli 2007 und der Entwurf einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung – GenTPflEV) vom 20. Juli 2007 verfehlen sowohl den Gesetzeszweck als auch das Regierungsziel und müssen darum auf das Schärfste kritisiert werden. Hinter dem Etikett von „Wahlfreiheit“ und „Koexistenz“ verbirgt sich das De-facto-Verbot der Anwendung einer innovativen Technologie in Deutschland, die einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Landes leisten kann.

Dabei ist der einzige Schaden durch die Anwendung der Technologie, der bislang ernsthaft diskutiert werden kann und entsprechend auch im vorliegenden Gesetzesentwurf Beachtung findet, nicht der für Leib und Umwelt, sondern eine durch die gesetzlichen Kennzeichnungsregelungen verursachte, mögliche wirtschaftliche Einbuße.

Der Wirtschaftsverband der Biotechnologiebranche, der Biotechnologie-Industrie-Organisation e.V. (BIO Deutschland) fordert deshalb für die anstehende Novellierung:

  • die Anspruchs- und Haftungsregelungen anzupassen, um die Rechtssicherheit für alle Nutzer, die Firmen, die Landwirte und Dritte (wie z.B. Imker) zu erhöhen
  • die Landwirte gemäß staatlicher Pflicht vor Straftaten zu schützen, indem der Standort von Feldern mit biotechnologisch gezüchteten Pflanzen vertraulich behandelt und nur bei Nachweis berechtigten Interesses allein dem Anfrager bekannt gemacht wird
  • die Ermächtigung gemäß Artikel 21 der Richtlinie 90/219/EWG zu nutzen und gentechnische Arbeiten mit Typen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen ganz oder teilweise von den Regelungen dieses Gesetzes auszunehmen, um so insbesondere im Bereich industrielle Biotechnologie unnötige Bürokratie und Kosten zu vermeiden sowie
  • den Begriff „Beseitigung“ um die Berücksichtigung des Verwendungszwecks der Ernte bei der Anwendung behördlicher Umbruchs- und Vernichtungsanordnungen zu erweitern

Für die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPlfEV) mahnt BIO Deutschland an:

  • die private Absprache zwischen Nachbarn nicht nur zuzulassen, sondern auch im privaten Bereich zu belassen und auf eine zusätzliche Einschaltung von Behörden zu verzichten, um so die Bürokratie und Kosten beim Anbau von gentechnisch gezüchteten Pflanzen auf einem wirtschaftlich darstellbaren Niveau zu halten
  • den Abstand zwischen Maisfeldern auf maximal 150 Meter festzulegen und für eine regelmäßige Anpassung der Abstandswerte an den aktuellen Stand der Wissenschaft zu sorgen sowie die Bestimmungen für die Anfragepflicht bei Naturschutzbehörden so zu fassen, dass ein verstecktes neues Genehmigungsverfahren vermieden wird

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