Stellungnahme der BIO Deutschland zum Referentenentwurf des BMWi für eine 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
26.02.2021
Das Bundeswirtschaftsministeriums verfolgt mit dem Referentenentwurf für eine 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (RefE AWV) u.a. das Ziel ein wirksames Investitionsprüfungsinstruments für ausländische Direktinvestitionen zum Schutz sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland zu etablieren. Bei der Ausgestaltung gilt es eine differenzierte und ausgewogene Entscheidungsfindung sicher zu stellen. Am Beispiel der deutschen Biotechnologie-Industrie wird sehr deutlich, dass es auf Nuancen ankommt, um keine Benachteiligung einer Branche zu manifestieren.
Die Biotechnologieunternehmen in Deutschland sind überwiegend forschende kleine und mittelständische Unternehmen, die entscheidend zur Wertschöpfung am Standort beitragen. In der Biotechnologie wird das unternehmerische Risiko meist durch gründungswillige Forscherinnen und Forscher getragen und von einem hohen und langfristigen Bedarf an Kapital auf einem risikobehafteten Prozess begleitet. Die Finanzierung erfolgt vielfach über Venture-Kapital, das aufgrund des schwachen deutschen Venture-Kapitalmarktes von ausländischen Investoren stammt. Daher stellt der RefE AWV richtig fest, dass „ausländische Direktinvestitionen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung“ sind. Für die Unternehmen der Biotechnologiebranche sind sie sogar überlebensnotwendig. Es muss daher darauf geachtet werden, dass nicht der ohnehin in Europa eher spärliche Strom an Eigenkapital für Investitionen in Innovationen, z. B. in Biotechnologie, gänzlich versiegt.
Vor dem Hintergrund der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung fordert BIO Deutschland:
- das Investitionsprüfungsverfahren schlank und effektiv auszugestalten, um wichtige Investitionen nicht abzuschrecken, sowie
- Unternehmen und Investoren beim Start der Investitionsprüfung über die konkrete Dauer des Verfahrens im Einzelfall zu informieren.
Sollte einer Investition von Staates wegen aus industriepolitischen Gründen Einhalt geboten werden, muss die Politik ein mindestens gleichwertiges, alternatives Angebot machen bzw. einen Weg finden, gemeinsam mit der Gesellschaft das fehlende Kapital bereitzustellen.