Stellungnahme der Verbände-Initiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)

23.04.2020

Das von der Bundesregierung geplante Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sehen wir, die führenden Wirtschaftsverbände, mit Sorge. Wie in unseren Stellungnahmen ausgeführt, bestehen Bedenken, dass die geplanten Änderungen Investitionen in Deutschland behindern, wenn nicht gar verhindern. Gerade auch in der „Post Corona Zeit“ werden Investitionen eine unverzichtbare Rolle spielen, wenn es darum geht, wieder auf Wachstumskurs zu kommen. Zudem sollte Deutschland, und seine auf offene Märkte angewiesene Wirtschaft, seine Glaubwürdigkeit als Verfechter offener und freier Märkte nicht gefährden. Schließlich besteht auch die Sorge, dass Privateigentum und Vertragsfreiheit, und damit Schlüssel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, weiter eingeschränkt werden. Für Startups könnte sich das Gesetz wie ein „Anti Exit Gesetz“ auswirken, das dem gesamten Gründungsgeschehen in Deutschland schaden würde. Durch den Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Beteiligungen eingeführt (§ 15 Abs. 3 AWG neu) und die Untersagung von Investitionen erleichtert werden (§ 5 Ab s. 2 AWG neu):

  • Das Vollzugsverbot bewirkt, dass meldepflichtige Investitionen erst nach einer Freigabe durch das BMWi rechtlich wirksam werden. Der mit einem Genehmigungsverfahren verbundene zeitliche und sachliche Aufwand, wird Investitionen behindern, we nn nicht sogar verhindern. Bei der anstehenden Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung muss aus unserer Sicht daher dafür Sorge getragen werden, dass der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich des Vollzugsverbots eng begrenzt wird. Sachlich sollte d er Anwendungsbereich auf Sektoren begrenzt werden, die wirklich wichtig für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sind, wie zum Beispiel kritische Infrastrukturen.
    Es sollten nicht Sektoren erfasst werden, die das BMWi aus industriepolitischen Überlegun gen für schützenswert hält, wie zum Beispiel Biotechnologie, künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter etc. Kleine Investitionen sollten nicht dem Vollzugsverbot unterliegen, da zu erwarten ist, dass diese dann aufgrund des bürokratischen Mehraufwands nicht getätigt werden. Die Freigabe unproblematischer Investitionen sollte innerhalb sehr kurzer Fristen erfolgen.
  • Zukünftig soll ein geringerer Gefährdungsgrad für die Untersagung von Investitionen genügen. Ausreichen soll bereits eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Damit wird der ohnehin schon weite Ermessensspielraum des BMWi erweitert. Dies führt zu einer massiven Verunsicherung deutscher Unternehmen und ausländischer Investoren und bietet unseres Erachtens die Möglichkeit, zu einer industriepolitischen Instrumentalisierung des AWG. Da eine Untersagung einen schweren Eingriff in das grundrechtlich geschützte Privateigentum, die Vertragsfreiheit und die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit darstellt, sollten an die Kausalität einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch eine Investition vielmehr enge und transparente Anforderungen gestellt werden.

Diese Verschärfungen sind aus unserer Sicht weder unionsrechtlich noch angesichts der Corona-Krise geboten. Gerade in auch wirtschaftlich schweren Zeiten wie dieser, benötigt die deutsche Wirtschaft Investitionen aus dem Ausland. Bei der angekündigten Änderung der Außenwirtschaftsverordnung kommt es darauf an, die Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Investoren abzubauen und die Prüfungspraxis nicht weiter zu verschärfen.

Wir ersuchen Sie hierfür im Rahmen der Verordnungsermächtigung um Ihre Unterstützung.

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