Stellungnahme gegen die gezielte Behinderung des Einsatzes von gentechnisch entwickelten Arzneimitteln

02.11.2006

Das so genannte "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" der Großen Koalition enthält eine Vielzahl von innovationsfeindlichen Regelungen, die die Entwicklung der deutschen Biotechnologie-Branche weiter behindern werden. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu der erst kürzlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung dargelegten "Hightech-Strategie für Deutschland". So sollen für gentechnisch entwickelte und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel weitere Hürden aufgebaut werden, die deren ärztliche Verordnung gezielt einschränken sollen.

Die BIO Deutschland spricht sich gegen zusätzliche und spezifische Restriktionen bei der Verschreibung von hochinnovativen Arzneimitteln aus. Gentechnisch entwickelte Arzneimittel zeichnen sich dadurch aus, dass sie wesentlich gezielter in den Krankheitsverlauf eingreifen können und zumeist körpereigenen Molekülen ähnlich oder mit diesen sogar identisch sind. Dadurch sind gerade gentechnisch entwickelte Arzneimittel in der Regel mit weitaus weniger Nebenwirkungen behaftet als konventionelle Arzneimittel.

Die BIO Deutschland spricht sich für eine Förderung hochinnovativer Arzneimittel aus, da damit die Therapierbarkeit einer Vielzahl schwerster Erkrankungen verbessert werden kann, was schließlich zu besseren Heilungsraten und einer kürzeren Krankheitsdauer führt, wodurch Kosten eingespart werden können. Der vorliegende Gesetzesentwurf würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und mittelfristig zu höheren Kosten (und weiteren nicht bis zum Ende durchdachten) Gesundheitsreformen führen.

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