Stellungnahme im Rahmen der Konsultation des Bundesgesundheitsministeriums vor Erlass der Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 9 Satz 2 SGB V zu Inhalten der Praxissoftware

03.07.2017

Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Vorbereitung seiner Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 9 Satz 2 SGB V zum Arztinformationssystem um Beantwortung eines Fragebogens gebeten. BIO Deutschland beteiligt sich gerne an dieser schriftlichen Befragungsrunde. Biotechnologie ist Spitzentechnologie und ein Wachstumstreiber. Aus der Studie zur Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Deutschland geht hervor, dass die Biotechnologiebranche ein überdurchschnittliches Wachstum und damit ein hohes Potenzial hat. Die Bruttowertschöpfung in der gesundheitsrelevanten Biotechnologie wird für 2016 auf 8,8 Mrd. Euro prognostiziert. Das Wachstum liegt bei 5,7 Prozent pro Jahr. Ebenso wächst der Anteil der Erwerbstätigen in der gesundheitsrelevanten Biotechnologie – aktuell bei rund 53 000 - um ca. vier Prozent pro Jahr. Die Biotechnologie trägt mittlerweile entscheidend zur Therapieentwicklung sowie zur Krankheitsdiagnostik bei. Der Anteil der Biotechnologie an der Gesamtwertschöpfung und wie schnell die Wertschöpfung der Biotechnologieindustrie wächst, belegen die Ergebnisse eindrücklich. Umso wichtiger ist es, die innovativen kleinen und mittleren Unternehmen als Grundlage dieser Bruttowertschöpfung mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

BIO Deutschland hofft daher sehr, dass sich der im Pharma-Dialog zugesagte Austausch mit den Dialog-Partnern zur Konzeption des Arztinformationssystems nicht darin erschöpft. Kontroverse Punkte, die sich in der schriftlichen Befragung ergeben, sollten im nächsten Schritt z. B. im Rahmen eines Fachaustauschs mit den wichtigsten Stakeholdern vertiefend erörtert werden, um die Konzeption der Rechtsverordnung weiter zu unterstützen.

Die Arzneimittelhersteller begrüßen den Ansatz, Ärzte noch besser als bisher über den Nutzen und therapeutischen Stellenwert von Arzneimitteln zu informieren, so dass sie für jeden einzelnen Patienten aus medizinisch-therapeutischer Sicht begründete Therapieentscheidungen treffen können. Bei der Entwicklung eines transparenten, umfassenden Arztinformationssystems ist allerdings eine Vermischung von Arzneimittelinformation und Verordnungssteuerung zu vermeiden. Das Informationssystem darf nicht der Verordnungskontrolle und Kostensteuerung der Krankenkassen dienen und die ärztliche Therapiefreiheit einschränken.

Diesen Anforderungen werden vorliegende Umsetzungsvorschläge der Krankenkassen nicht gerecht. Sie zielen darauf ab, Arzneimittel ohne festgestellten Zusatznutzen aus der Versorgung zu drängen und den Verordnungsvorgang des Arztes insgesamt IT-gestützt zu kontrollieren. Solche Vorschläge sind nachdrücklich abzulehnen.

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