Stellungnahme zum Gesetz zur Modernisierung von Kapitalbeteiligungen (MORAKG) für Deutschland und zur Einleitung des Verfahrens zur Durchführung der Wettbewerbspolitik wegen Artikel 1 §§ 19 und 20 sowie Artikel 4 des MORAKG (2009/ C 60/06)

14.04.2009

BIO Deutschland dankt der Kommission für die Möglichkeit, zum geplanten Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) in Deutschland Stellung zu nehmen.

BIO Deutschland sieht das MoRaKG als "kleineres Übel" im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage. Das deutsche Steuerrecht diskriminiert kleine und mittlere innovative Unternehmen gegenüber nicht-innovativen Firmen und großen Konzernen, verschärft durch die Unternehmenssteu-erreform zum 1. Januar 2008. Obwohl das MoRaKG in vielen Bereichen unzureichend ist, schafft es wenigstens in geringem Umfang für die beschriebenen Zielgesellschaften Erleichterungen. Ein in sich konsequentes und innovationsfreundliches Steuerrecht wäre deutlich vorzuziehen.

Die Verlustvortragsbehandlung ist der zentrale Ansatz des MoRaKG, weil es hier zur Benachteiligung der auf Wagniskapital angewiesenen kleinen und mittleren innovativen Unternehmen kommt.

Die zielgenaue Linderung einer Benachteiligung ist keine Beihilfe.

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die dem Unternehmen (nicht den bisherigen Eigentümern) das Kapital geben, erfahren durch das Gesetz eine richtige und notwendige Abgrenzung.

BIO Deutschland bittet die Kommission, die - wenn auch geringfügige - Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Innovation, welche in der jetzigen Form die Existenz gesunder innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt bedrohen, zuzulassen.

BIO Deutschland bittet die Kommission, das notwendige Verfahren in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise so rasch durchzuführen, dass das MoRaKG im Sinne einer Steuerbenachteiligungsausgleichsregelung in Kraft treten kann, bevor der innovative Mittelstand substanziell unter der Unternehmensteuerreform leidet.

BIO Deutschland hofft, dass die Mitgliedsstaaten und die Kommission die europaweiten Bemühungen, Anreize für Investitionen in kleine und mittlere innovative Unternehmen insbesondere in den Spitzentechnologien zu schaffen, auch und gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise gemeinsam weiter vorantreiben werden.

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