Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
03.05.2019
Forschung und Entwicklung sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland. Nur durch konsequente Innovation bleibt die deutsche Wirtschaft stark und kann sich im internationalen Wettbewerb durchsetzen. Neue Forschungsansätze sollten daher konsequent und stärker als bisher befördert werden. Eine Ergänzung der sehr guten Projektförderung um eine mehr in die Breite wirkende steuerliche Forschungsförderung ist sehr sinnvoll und im internationalen Innovationswettbewerb unerlässlich. Insbesondere gilt dies, da sie dazu beiträgt, dass auch diejenigen eingeschlossen werden, die Forschungsaufwendungen tätigen, aber nicht von der Projektförderung profitieren. Zudem wissen die Unternehmen zielsicherer als die Fördermittelgeber, welche Innovationen sich im Markt durchsetzen können. Eine steuerliche Forschungsförderung gibt für diese Weiterentwicklungen und Innovationsaufwendungen den richtigen Anreiz. In Deutschland ist seit etwa 2000 eine Abnahme der Forschungsproduktivität, der Anzahl der technologieorientierten Gründungen und der Innovatorenquote zu beobachten. Diese Entwicklung deutet auf einen Rückgang der Bereitschaft zu Innovationsaktivitäten und des ökonomischen Erfolgs von Forschung, Entwicklung und Innovation (https://www.stifterverband.org/veranstaltungen/2018_01_29_produktivitaetsparadox)
Aus Sicht der BIO Deutschland müssen mit der steuerlichen Forschungsförderung gerade diejenigen Unternehmen erreicht werden, die derzeit geringe oder keine Investitionen in Innovationen tätigen. Insbesondere halten wir es für wichtig, dass eine solche Förderung einen Fokus auf KMU beinhaltet, den die Expertenkommission in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahresgutachten einfordert (vgl. EFI Gutachten 2019). Im Jahr 2017 haben weniger Unternehmen in Deutschland Forschung und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt, der Anteil sank von 20,0 auf 17,4 Prozent – vor allem KMU zogen sich aus der Forschung und Entwicklungstätigkeit zurück (vgl. ZEW Pressemitteilung vom 8. Februar 2018). Der zu beobachtende Rückgang von Forschungsaufwendungen bei KMU ist insofern gefährlich für unseren Standort, als im Innovationsgeschehen des 21. Jahrhunderts Start-Ups und KMU eine immer zentralere Rolle als Innovationstreiber einnehmen. Sie haben tendenziell direktere Zugänge zu aktuellen Markt- und Technologieentwicklungen. Die Zukunftsfestigkeit unseres Standortes und seiner Arbeitsplätze wird damit auch maßgeblich durch die Frage bestimmt, in welcher Weise und auf wie vielen Standbeinen (unmittelbare Projektförderung und indirekte steuerliche Förderung) wir die Forschungsaktivitäten in unserem Land fördern. Außerdem gilt es in Deutschland eine Trendwende einzuläuten. KMU müssen als Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu mehr Innovationen motiviert werden. Denn nur so sichern wir die unsere Volkswirtschaft und generieren auch langfristig eine standortgebundene Wertschöpfung.