Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG)
15.01.2016
BIO Deutschland befasst sich seit der Gründung 2004 mit der Finanzierung von Forschung und Entwicklung (FuE) für Innovationen. Als Branchenverband der Biotechnologie liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit im Bereich der Finanzierung von FuE innovativer Produkte in der roten und weißen Biotechnologie und damit in den Bereichen Gesundheitswirtschaft und Bioökonomie. Aufgrund der bestehenden hohen Anforderungen an die Produktentwicklung von Arzneimitteln besteht hier ein besonders hoher und langfristiger Bedarf an Investitionen.
Das Bundesministerium der Finanzen stellte am 16. Dezember 2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vor. BIO Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass im Verhältnis zum Diskussionsentwurf die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht übernommen wurde.
BIO Deutschland würdigt den Referentenentwurf und
- setzt sich dafür ein, dass durch eine Änderung des Wortlautes in § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 4-10 sowie § 13 Abs. 4a und 4b InvStG in der Fassung des Referentenentwurfes klargestellt werden, dass der Zufluss der Unterschiedsbeträge in dem Veranlagungszeitraum erfolgt, für den auch die verpflichteten Anleger ermittelt werden und
- empfiehlt in Artikel 9 Abs. 2 RefE aufzunehmen, dass die Änderungen in Artikel 8 RefE ebenfalls erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten
Darüber hinaus fordert BIO Deutschland, dass
- der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital auf alle Investoren und Kapitalgeber, die in innovative Unternehmen direkt und indirekt (passiv) investieren, erweitert wird,
- die Investitionen in junge, innovative Unternehmen bezogen auf Gewinne von Werterhöhungen bzw. Kurssteigerungen steuerfrei gestellt werden, wie dies bei unwesentlichen Beteiligungen mit einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bis 2008 der Fall war,
- der Cashflow der Unternehmen durch die Einführung von Steuergutschriften verbessert wird und
- ein Innovationsfonds in Deutschland mit einem Volumen von mindestens 500 Mio. € eingeführt wird, der sowohl eine Anrechnung eines Teils der Investitionen auf die Einkommensteuerschuld als auch eine Befreiung von der Besteuerung im Erfolgsfall vorsieht.“