Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
08.09.2016
Der Branchenverband der Biotechnologieunternehmen, die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. (BIO Deutschland), begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung das seit langem vorgetragene Problem der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften durch den vorgelegten Gesetzesentwurf weiterentwickeln möchte.
Die Regelung des § 8c KStG ist seit ihrer Einführung kontrovers diskutiert worden und hat in der Praxis ihre Schwierigkeiten bei der Anwendung gezeigt.
Durch die vorgeschlagene Neuregelung können diese Benachteiligungen abgebaut werden. Der Verband sieht aber in einigen Punkten Klarstellungsbedarf, um der Gefahr einer ungewollten de facto-Verschärfung für innovative mittelständische Unternehmen zu begegnen. Aus Sicht der forschenden Biotechnologieunternehmen kommt es zudem entscheidend darauf an, dass der bürokratische Aufwand nicht Übermaß nimmt.