Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission Staatliche Beihilfen zur Förderung des Zugangs von KMU zu Risikokapital

05.10.2012

Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen[1] (im Folgenden „Risikokapitalleitlinien“) enthalten die Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen zur Förderung des Zugangs zu Risikokapital[2] für KMU[3] in deren frühen Wachstumsphasen beachten sollten, damit insbesondere gewährleistet ist, dass diese Beihilfen gezielt für nachgewiesene Eigenkapitallücken verwendet werden und nicht zu einer Verdrängung von Finanzmarktfinanzierungen führen. Die Risikokapitalleitlinien gelten seit dem 18. August 2006.

Seit dem 29. August 2008 sind einige Bestimmungen der Risikokapitalleitlinien in der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag[4] (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, im Folgenden „AGVO“) enthalten.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Risikokapitalleitlinien führte die Kommission eine Halbzeitüberprüfung durch[5]. Mit der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Leitlinien für Risikokapitalbeihilfen[6] wurde die Obergrenze der Safe-Harbour-Investitionstranchen auf 2,5 Mio. EUR je Ziel-KMU und Zwölfmonatszeitraum angehoben. Diese Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2011.

Angesichts des Außerkrafttretens der Risikokapitalleitlinien und der AGVO am 31. Dezember 2013 werden die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger (z. B. Investoren, Finanzintermediäre und Endempfänger) im Rahmen dieser Konsultation um sachdienliche Beiträge zur Überarbeitung der Risikokapitalleitlinien gebeten. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU sowie Feedback über die Anwendung der Risikokapitalleitlinien und ihre Auswirkungen auf den Zugang von KMU zu Risikokapital.

[1] ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2.

[2] Der Begriff „Risikokapital“ bezieht sich auf Beteiligungen oder beteiligungsähnliche Investitionen in KMU in der Seed-, Start-up- bzw. Expansionsphase. Risikokapitalinvestitionen können von professionellen Anlegern (Wagniskapitalfonds), informellen Investoren (Business Angels) oder auf alternativen Aktienmärkten getätigt werden, die auf KMU spezialisiert sind.

[3] „KMU“ sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR . Sie sind autonome Unternehmen im Sinne des EU-Rechts.

[4] ABl. L 214 vom 9. 8. 2008, S. 3,
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008R0800:DE:NOT

[5] http://ec.europa.eu/competition/consultations/2010_temporary_measures/index.html

[6] ABl. C 329 vom 7.12.2010, S. 4.

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