BIO Deutschland fordert die Einführung einer Neuheitsschonfrist
Wien (04.11.2013) – BIO Deutschland, der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, fordert in einem anlässlich des heutigen Treffens der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge veröffentlichten Positionspapiers die Einführung der Neuheitsschonfrist in Europa. Derzeit kann eine Erfindung dann nicht mehr zum Patent angemeldet werden, wenn der Erfinder seine Idee zum Beispiel bei einem Kongress öffentlich erwähnt oder in einer Fachzeitschrift veröffentlicht hat. Das muss nach Ansicht des Verbands geändert werden, damit wissenschaftlicher Fortschritt und Patentschutz gleicher Maßen möglich sind. Vorveröffentlichungen sollten nach Ansicht der Experten innerhalb einer Frist von zwölf Monaten vor der Patentanmeldung in der Europäischen Union bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens möglich sein. Davon würde in erster Linie der innovative Mittelstand in Europa profitieren.
Die Zunahme von Vernetzung und Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Großindustrie sowie neuere Rechtsentwicklungen im Bereich der klinischen Prüfungen verlangen die frühzeitige Offenlegung von Daten, die nach derzeitiger Rechtsprechung in Europa eine spätere Patentierung der Erfindung unmöglich machen. Daher setzt sich BIO Deutschland für die Einführung einer Neuheitsschonfrist ein, um den innovative Mittelstand eine Perspektive zu geben. Andere große Innovationstreiber, wie die USA und Japan, haben bereits seit Jahren eine Neuheitsschonfrist.
„Es geht insbesondere darum, dass Fortschritte in Forschung und Technik gerade in den Schlüsseltechnologien - wie der Biotechnologie - schnell in Marktvorteile der Unternehmen umgesetzt werden“, betont Martin Pöhlchen, einer der beiden Leiter der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge der BIO Deutschland. „Dafür brauchen wir ein wettbewerbsfähiges Patentrecht, gerade auf EU-Ebene, das den Patentschutz angemessen stärkt und dem wachsenden Ideendiebstahl durch Plagiate und Patentverletzungen entgegentritt“, erklärt Pöhlchen weiter.
Rainer Wessel, Vorstand und ebenfalls Leiter der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge der BIO Deutschland ergänzt: „Ein oft vernachlässigter aber wesentlicher Baustein eines innovationsfreundlichen Patentrechts ist die Sicherung von Ergebnissen der Grundlagenforschung für die Anwendung. Hier besteht großer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen durch die Erfinder. Deshalb haben wir bei BIO Deutschland einen Vorschlag entwickelt, wie die Neuheitsschonfrist in Europa in das bestehende Rechtssystem integriert werden kann.“ Damit bestärkt BIO Deutschland andere europäische Initiativen, die ebenfalls die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa befürworten, wie z. B. die Fédération Internationale de Conseils en Propriété Industrielle und die World Intellectual Property Organization.
Durch die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa ergibt sich auch im Hinblick auf die Stärkung internationaler Schutzrechte ein zusätzliches politisches Momentum, eine internationale Harmonisierung im Patentrecht voranzutreiben. So könnte die internationale Harmonisierung des Patentrechts mit der Einführung der Neuheitsschonfrist in Europa vorangetrieben werden.
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