Biotechnologie-Industrie zur Gentechnik in der Landwirtschaft
Wahlfreiheit und Diversität bei Pflanzenbiotechnologie
Berlin (23. Juni 2010) – Die Biotechnologie-Branche fordert anlässlich der heute beim Bundesverfassungsgericht begonnenen Überprüfung des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) ein radikales Umdenken im Umgang mit der Pflanzenbiotechnik. „Nur eine Innovationen fördernde und Rechtssicherheit bietende Politik wird deutschen Unternehmen, die an gentechnisch verbesserten Pflanzen arbeiten, die Möglichkeit eröffnen, am globalen Wettbewerb teilzunehmen“, sagte Viola Bronsema, Geschäftsführerin des Wirtschaftsverbandes der Biotechnologie-Industrie, BIO Deutschland e. V., bei einem Gespräch vor Studenten im Rahmen der Initiative für Nachhaltige Entwicklung in Berlin.
BIO Deutschland forderte bereits bei der Entstehung des GenTG, dieses im Sinne von Innovationen und wirtschaftliche Diversität umzusetzen. „Wird hierzulande weiterhin diese Zukunftstechnologie über unpraktikable und unklare Vorgaben behindert, droht Deutschland den Anschluss an die Weltspitze zu verlieren“, betonte Bronsema. Je komplexer und aufwändiger die Regeln seien, desto schwerer haben es insbesondere die hiesigen und vor allem die kleinen Firmen, im internationalen Markt zu bestehen.
BIO Deutschland setzt sich darüber hinaus für die Wahlfreiheit ein: Bereits nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Sicherheit hin untersuchte neue Pflanzen und deren Produkte sollten auch allen zugänglich gemacht werden. Gentechnisch verbesserte Pflanzensorten würden schließlich seit mehr als 25 Jahren weltweit großflächig angebaut und kommen bereits jetzt mehreren Millionen Menschen zugute. „Der Einsatz der Biotechnologie in der Landwirtschaft ist nicht nur für signifikante Ertragssteigerungen verantwortlich, sondern trägt heute schon entscheidend zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes und der Menge eingesetzter Pflanzenschutzmittel bei“, erklärte Bronsema.
Die Überprüfung des GenTG durch das Bundesverfassungsgericht geht auf Betreiben der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die das Gesetz für verfassungswidrig hält. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich erst in drei Monaten verkündet.
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