Digitale Gesundheitswirtschaft
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BIO Deutschland fordert Anpassungen im Datenschutzrecht
Berlin (14.12.2016) – Die Arbeitsgruppe Bio-IT und Big Data des Biotechnologieindustrieverbands BIO Deutschland veröffentlicht heute eine Stellungnahme zur Anwendung von Big Data im Gesundheitswesen. Die Experten fordern bei der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Daten zum Zwecke der Forschung und Entwicklung und zum Wohle des Patienten genutzt werden können. Eine Vereinheitlichung von nationalen Datenschutzgesetzen, die Integration von Medizindaten durch die Erarbeitung von Interoperabilitätsstrukturen und eine zeitnahe Einführung sämtlicher Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind weitere Empfehlungen des Verbandes.
„Ein gesamtgesellschaftlicher Mehrwert von Big Data kann besonders dann erzeugt werden, wenn innovative Forschungsarbeiten von digitalen Daten profitieren können. Hier besteht ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung von Forschungsansätzen, insbesondere bei chronischen und seltenen Erkrankungen. Dazu sind aber Anpassungen im Datenschutzgesetz dringend notwendig“, erklärt Martin Pöhlchen, Leiter der AG Bio-IT und Big Data. „Auch die Gewährleistung der Interoperabilität der zur Verfügung stehenden Daten ist außerordentlich wichtig. Nur die Vernetzung von verschiedenen Informationen erlaubt es, wichtige neue Erkenntnisse über Ursachen von Krankheiten oder den Krankheitsverlauf zu gewinnen und damit neue diagnostische und therapeutische Lösungen zu entwickeln. Die zeitnahe Einführung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ist dafür unabdingbar“, führt Pöhlchen weiter aus.
Der Verband erklärt: „Die Verknüpfung und der Vergleich anonymisierter genetischer, klinischer und epidemiologischer Patientendaten erlaubt eine gezielte Bewertung, ob bekannte genetische Veränderungen ursächlich für eine Erkrankung sind oder aber neu bewertet werden müssen. So ist es beispielsweise gelungen, den Einfluss eines Gens neu einzuordnen, das – wenn verändert – Brustkrebs verursachen kann.“ Es sei daher wichtig, beim Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte und einer geeigneten Telematikstruktur auf das Wissen und die Fachkenntnisse von Biotechnologieunternehmen zurückzugreifen.
Die Arbeitsgruppe Bio-IT und Big Data von BIO Deutschland mit Experten aus forschenden Biotechnologieunternehmen und Juristen setzt sich für eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen ein. Neben der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts ist die Weiterentwicklung des e-Health Gesetzes, welches in seiner jetzigen Form aus Sicht BIO Deutschlands, die Integration von Medizindaten nur unzureichend abdeckt, ebenso ein Anliegen des Verbandes.
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Über BIO Deutschland:
Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland) mit 340 Mitgliedern - Unternehmen, BioRegionen und Branchen-Dienstleister - und Sitz in Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland die Entwicklung eines innovativen Wirtschaftszweiges auf Basis der modernen Biowissenschaften zu unterstützen. Dr. Peter Heinrich ist Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland.
Weitere Informationen unter: www.biodeutschland.org
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