EFI-Gutachten 2014 – BIO Deutschland begrüßt die Forderung nach Einführung einer Neuheitsschonfrist
Berlin (26.02.2014) – BIO Deutschland, der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, begrüßt den Vorschlag der Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) ausdrücklich, eine Neuheitsschonfrist in Deutschland einzuführen, um Hemmnisse bei der Anmeldung von Patenten abzubauen. Wie Experten des Branchenverbandes schon in einem vor wenigen Wochen vorgelegten Positionspapier forderten, sollte eine Neuheitsschonfrist für Europa eingeführt werden, bei der innerhalb einer Frist von zwölf Monaten vor der Patentanmeldung in der Europäischen Union bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens Vorveröffentlichungen möglich sind. Derzeit kann eine Erfindung dann nicht mehr zum Patent angemeldet werden, wenn der Erfinder seine Idee zum Beispiel bei einem Kongress öffentlich erwähnt oder in einer Fachzeitschrift veröffentlicht hat.
Viola Bronsema, Geschäftsführerin der BIO Deutschland, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die EFI-Kommission dieses uns sehr wichtige Thema erkannt hat und ebenfalls die Einführung einer Neuheitsschonfrist vorschlägt. Die existierenden Probleme bei Publikation und Patentanmeldung können so vermindert werden.“ Dies sei nicht nur für Erfinder an Hochschulen wichtig, sondern auch für den innovativen Mittelstand, der von einer Neuheitsschonfrist ebenfalls profitieren würde, erläutert Bronsema weiter.
Deutschland zählt nach den USA und Japan weiterhin zu den weltweit führenden Nationen bei transnationalen Patentanmeldungen. Die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa wäre auch ein wesentlicher Schritt zur internationalen Harmonisierung des Patentrechts. Die internationale Forschung und die Translation der Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen würden so gefördert.
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