Einordnung von neuen Mutagenese-Verfahren - Biotechnologiebranchenverband kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Einordnung von neuen Mutagenese-Verfahren - Biotechnologiebranchenverband kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(Berlin 25. Juli 2018) Der Biotechnologieindustrieverband BIO Deutschland nimmt das heute veröffentliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einordnung von Verfahren zur Veränderung des Erbguts, so genannter Mutagenese-Verfahren, mit Sorge zur Kenntnis. Die lang erwartete Entscheidung schließt neue Methoden zur Änderung des Erbguts (Genom Editierung) explizit aus der Ausnahmeregelung des Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 20117/18 in Verbindung mit Anhang I B (sog. Ausnahme für Mutagenese-Verfahren) aus. Durch Genome Editierung gewonnene Organismen sind damit als GVO im Sinne der europäischen Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (2001/18/EG) zu behandeln. Dieses Urteil trägt aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft nicht Rechnung, da mit den neuen Verfahren Organismen gezielt so verändert werden können, wie sie auch natürlicherweise vorkommen könnten, so die Position des Verbandes.
Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender von BIO Deutschland sagt: „Wir sind enttäuscht, dass das heutige Urteil der Position des Generalanwaltes Bobek zur Einordnung neuer molekularbiologischer Verfahren zur Veränderung von Erbgut nicht entspricht. Richtig wäre gewesen, den Fokus von den Verfahren bzw. dem Prozess auf das Endprodukt, nämlich den veränderten Organismus, zu richten. Was zählt ist, ob der Organismus auch auf natürliche Weise hätte entstehen können und das Vorsorgeprinzip eingehalten wird, nicht wie er entstanden ist.“
Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland ergänzt: „Die neuen Methoden zur Veränderung des Erbguts sind im Vergleich zu schon lange eingesetzten Mutagenese-Verfahren mittels Chemikalien oder ionisierender Strahlung äußerst genau und zielgerichtet. Daher ist es sehr bedauerlich und auch nicht nachzuvollziehen, dass der EuGH entschieden hat, diese Verfahren von der Mutagenese-Ausnahme auszunehmen. So wird verhindert, dass diese bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse genutzt werden können, um wichtige Innovationen für die Gesundheit sowie für Klima- und Umweltschutz zu entwickeln.“
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Die Position von BIO Deutschland „Einschätzung zur rechtlichen Einordnung der neuen Methoden der Gentechnik“ steht für Sie unter www.biodeutschland.org/de/positionspapiere-uebersicht.html zur Verfügung.
Über BIO Deutschland:
Die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland) mit 330 Mitgliedern - Unternehmen, BioRegionen und Branchen-Dienstleister - und Sitz in Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland die Entwicklung eines innovativen Wirtschaftszweiges auf Basis der modernen Biowissenschaften zu unterstützen und zu fördern. Dr. Peter Heinrich ist Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. Weitere Informationen unter: www.biodeutschland.org
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Dr. Viola Bronsema
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