Umsatzschwelle ist Gift für die Entwicklung innovativer Arzneimittel
Berlin (23.08.2016) – In einer heute anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) veröffentlichten Stellungnahme spricht sich der Biotechnologieverband BIO Deutschland gegen die Einführung einer Umsatzschwelle im ersten Jahr nach der Zulassung innovativer Therapien aus. Gleichzeitig begrüßt BIO Deutschland die vorgeschlagenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung von Antibiotikaresistenzen im Rahmen der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung sowie die Regelungen zur Verbesserung der Verfahren bei der Vergütung von Diagnostika. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll konkrete Feststellungen des Pharmadialogs zur Verbesserung des Gesundheitsstandortes Deutschland teilweise umsetzen. Dabei kommt es auf ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen zwischen allen Beteiligten an. Der Gesetzesentwurf ist aus Sicht von BIO Deutschland grundsätzlich geeignet diesen Interessensausgleich zu adressieren. Jedoch bedarf es einiger wesentlicher Nachbesserungen.
„Im Bereich der biotechnologischen Forschung ist Deutschland weltweit (noch) mit führend.“ stellt Niels Riedemann, Leiter der Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik“ und Geschäftsführer der InflaRx GmbH, fest und ergänzt: „Allerdings sind vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen gerade für die kostspielige klinische Entwicklung zunehmend erschwert, so dass nur noch wenige der Spätphasenentwicklungen von deutschen Biotechnologieunternehmen beschritten werden können. Nur durch Stärkung des Standortes Deutschland und der damit verbundenen Investitionen in allen Bereichen der Wertschöpfungskette, also Forschung, klinische Entwicklung, Produktion und Marktzugang für innovative Produkte, kann es gelingen, international auf Dauer einen Platz in der Spitze einzunehmen.“
Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender von BIO Deutschland, erklärt: “Wir fordern, die vorgeschlagene Neuregelung einer geplanten Umsatzschwelle ersatzlos zu streichen. Die Einführung einer solchen Schwelle würde insbesondere die Entwicklung hochinnovativer Arzneimittel für bisher nicht behandelbare Krankheiten, für die ein dringender Bedarf besteht, stark beeinträchtigen. Es gibt leider sehr viele Erkrankungen mit fehlenden Therapiemöglichkeiten und sehr viele betroffene Patientinnen und Patienten, die dann die Leidtragenden einer innovationshemmende Neuregelung sein werden.“
Helga Rübsamen-Schaeff, ebenfalls Leiterin der Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik“ und Mitglied des Beirats der AiCuris GmbH & Co. KG, führt aus „Eine Erstattung von Schnelldiagnostika im Bereich der Antibiotikaresistenzen ist erforderlich, um einerseits bei der Primärtherapie schnell eine ziel- und resistenzgerechte Antibiotikatherapie beginnen zu können und dadurch die Ausbreitung von Resistenzen durch den jeweiligen Patienten einzudämmen. Des Weiteren kann eine frühe Diagnostik von multi-resistenten Erregern auch zur Ergreifung von Hygiene-Maßnahmen führen, die eine Ausbreitung von Resistenzen einschränken.“
In der Medizin eröffnen Biotechnologieunternehmen neue Wege zur Heilung bisher nicht behandelbarer Erkrankungen. Prävention, Früherkennung, Therapie und Nachsorge werden maßgeblich von den Fortschritten in der Biologie geprägt. Unternehmerinnen und Unternehmer der Biotechnologie-Industrie bilden heute eine wesentliche Schnittstelle zwischen der Akademie und den traditionellen Branchen. Viele Mitgliedsunternehmen der BIO Deutschland arbeiten daran, den Bedarf an neuen Therapien und Begleitdiagnostik zu deren gezielten Einsatz zu decken. Aus Sicht des Verbandes, ist die Biotechnologie nicht nur eine Chance für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland, sondern auch eine große Hoffnung für die Patientinnen und Patienten.
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Die aktuelle Stellungnahme zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz finden Sie unter: www.biodeutschland.org/positionspapiere.html