Verbändeinitiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes: „Wir sehen die Änderungen mit Sorge“
Verbändeinitiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes: "Wir sehen die Änderungen mit Sorge"
Berlin, 23. April 2020
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat gemeinsam mit drei weiteren Verbänden eine Initiative zum geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ins Leben gerufen. Die erste Lesung zur Änderung findet heute, am 23. April 2020, im Deutschen Bundestag statt. Die führenden Wirtschaftsverbände äußern im Rahmen der Initiative gemeinsam ihre Bedenken, dass die geplanten Änderungen die Investitionsbedingungen in Deutschland verschlechtern werden. Die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sehen ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Beteiligungen vor. Außerdem geplant ist eine leichtere Untersagung von Investitionen bei einem Erwerb von mindestens zehn Prozent an einem deutschen Unternehmen in bestimmten Branchen, wenn der Erwerber nicht in der Europäischen Union ansässig ist. Damit wird der Ermessensspielraum des Bundeswirtschaftsministeriums zunehmend größer, denn das bedeutet, dass eine Investition erst dann rechtlich wirksam wird, wenn das Bundeswirtschaftsministerium dem zugestimmt hat. Noch unklar ist, in welchem Zeitraum eine Genehmigung dann erfolgt. Auch das sorgt für Verunsicherung.
Der Verbändeinitiative des BVK haben sich BIO Deutschland, DIE FAMILIENUNTERNEHMER und der Bundesverband Deutscher Startups angeschlossen. Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK, sieht die geplanten Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes mit großer Sorge: „Damit werden nicht nur die Investitionen in hiesige Unternehmen für unsere Branche erschwert, sondern auch die Innovationskraft unseres Landes gebremst. Mit mangelndem Kapital für innovative Unternehmen, wie zum Beispiel im Bereich der Biotechnologie, verspielen wir unsere Chancen, auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Mit Blick auf den Mittelstand ergänzt sie: „Wenn sich künftig das Bundeswirtschaftsministerium noch stärker in Investitionsentscheidungen auch bei kleineren Investitionen einschaltet, wird damit ein bürokratischer Mehraufwand betrieben, vor dem Investoren und Unternehmer zurückschrecken werden und der nicht im Sinne der Stärkung von Investitionen und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital ist.“
„Austrittsbarrieren sind Eintrittsbarrieren. Sie schaden der Dynamik der Gründerlandschaft in Deutschland insgesamt. Mit dem geplanten Vollzugsverbot werden die Investitionschancen unnötig verzögert, wenn nicht sogar verhindert. Das konterkariert das Bekenntnis der Bundesregierung, Startups und deren Wachstum zu stärken“, sagt Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Startups.
„Die geplanten Änderungen stellen Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten des Staates dar, die wir mit Nachdruck ablehnen“, so Dr. Daniel Mitrenga, Mitglied der Geschäftsleitung DIE FAMILIENUNTERNEHMER. „Viele Familienunternehmen sind international aufgestellt und tief in globale Produktions- und Lieferketten integriert. Mehr als die Hälfte der globalen ausländischen Direktinvestitionen fließt mittlerweile in Schwellen- und Entwicklungsländer, nicht mehr nach Europa und Deutschland. Die Bundesregierung darf dieser Entwicklung nicht dadurch Vorschub leisten, dass sie gegenüber ausländischen Investitionen generell eine kritische Haltung einnimmt.“
Dr. Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland, sagt: Auch wir sehen die Herabsetzung der Anforderungen an den Gefährdungsgrad bei der Anordnung von Beschränkungen oder Handlungspflichten sowie ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Beteiligungen kritisch. Anstatt Investitionen in für Deutschland wichtige Innovationen, wie z. B. in der Biotechnologie, zu verbieten, könnte der Staat einen noch größeren Finanzierungsbeitrag übernehmen, um in der Führungsrolle zu bleiben. Dies würde ebenso den Ausverkauf von wichtigen Innovationen oder Technologien verhindern und dabei gleichzeitig den Wettbewerb um Finanzierungen stärken.“
Die Verbändeinitiative setzt sich gemeinsam bei den politischen Gremien für eine Verbesserung der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ein, um die Rahmenbedingungen für Investitionen in deutsche Unternehmen auch künftig zu verbessern und damit Chancen und Wachstum für die hiesige Wirtschaft zu sichern - auch um die Innovationskraft Deutschlands weiter zu stärken.
Pressekontakt BVK:
Janine Heidenfelder, Pressesprecherin, Leiterin PR
Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin
E-Mail: heidenfelderbvkap.de, Telefon: 030/306982-24