Webinar zu den patentrechtlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz sowie zu den aktuellen Entwicklungen im Einheitspatentsystem

18.06.2020 · 08:45 - 09:30 Uhr
Webinar

Viele Medizinprodukte werden durch die COVID-19-Pandemie zur heiß begehrten Ware. Neben Schutzmasken und Beatmungsgeräten gilt dies auch für Therapeutika und Impfstoffe an deren Entwicklung derzeit viele Unternehmen auf der ganzen Welt arbeiten. Da viele dieser Produkte durch Patent geschützt sind, hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass durch Anordnung des Gesundheitsministeriums patentgeschützte Erfindungen im Interesse der Allgemeinheit benutzt werden können. Damit stellen sich für Unternehmen u.a. folgende Fragen, die im Webinar behandelt werden sollen:

  • Lohnt sich die Investition in Forschung und Entwicklung noch?
  • Was sind die Voraussetzungen für die Beschränkung von Patenten?
  • Welche Rechtsmittel stehen gegen eine behördliche Anordnung zur Verfügung und sind staatliche Entschädigungen vorgesehen?
  • Lebt der Patentschutz nach Bewältigung der COVID-19-Pandemie wieder auf?

Weiteres Thema werden die aktuellen Entwicklungen im Einheitspatentsystem sein. Die jüngsten Diskussionen um die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus beweisen, dass Deutschland und Europa attraktive Forschungs- und Entwicklungsstandorte bleiben müssen. Die Einführung des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts würde das Patentsystem in Europa deutlich vereinfachen. In diesem Zusammenhang wird sich das Webinar mit den Fragen befassen:

  • Welche Folgen hat der EU-Austritt Großbritanniens für das Einheitspatentsystem?
  • Welche Folgen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zwischenstaatlichen Abkommen über die Patentgerichte (UPC) vom 13. Februar 2020?

Dr. Thomas Beyer (Rechtsanwalt, Senior Manager und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei KPMG) bespricht in dem Webinar was Unternehmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der jüngsten Entwicklungen im europäischen Einheitspatentsystem zu beachten haben.

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